Willkommen beim Europäischen Spendensiegel

Das Europäische Spendensiegel ist das Qualitäts-Siegel für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Non-Profit-Organisationen (NPOs) in Europa.

Die Prüfung

Die erste Prüfung durch das Europäische Spendensiegel findet möglichst zeitnah nach der Antragsannahme statt. Die Prüfungen finden jährlich statt. Das jeweilige Datum der Folgeprüfung ergibt sich aus dem Datum der Erstprüfung. Dabei sollte es möglichst keine Verzögerungen von mehr als zwei Monaten geben. Satzungsänderungen und Personalveränderungen der Verantwortungsträger sind dem Europäischen Spendensiegel umgehend mitzuteilen.

 

Anfragen / Anträge Nach dem Europäischen Spendensiegel anfragen, können alle gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannten Einrichtungen in der Europäischen Union.

 

A) Anfrage Die Anfrage nach einer Antragstellung erfolgt schriftlich und formlos. Der Anfrage sind beizulegen

  • die Satzung
  • der Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • die Eintragung beim Amtsgericht (soweit vorhanden)
  • die letzten beiden Jahresabschlüsse
  • die letzten beiden Jahres-Tätigkeitsabschlüsse
  • ein Wirtschaftsprüfungsbericht soweit vorhanden
  • die Namen und Privatadressen der Personen, die Kontovollmachten haben

Der erste Wirtschaftsprüfungsbericht kann von einer frei gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt worden sein. Bei Folgeprüfungen ist der Wirtschaftsprüfungsbericht von einer unabhängigen und von dem Europäischen Spendensiegel benannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchführen zu lassen.

 

B) Antragstellung Je nach Prüfungsergebnis der Anfrage versendet das Europäische Spendensiegel die Antragsunterlagen für das Siegel.

 

C) Gebühren

  • Anfrage- und Auftragsbearbeitung einmalig 180,- €
  • Die jährlichen Gebühren betragen 0,05% der Fundraisingeinnahmen im letzten Wirtschaftsjahr.
  • Die Gebühren betragen jährlich mindestens 420,- € und höchstens 5.400,- €.
  • Die angegebenen Gebühren sind Netto-Preise. Sie erhöhen sich um die aktuelle MwSt.
  • Im EU-Ausland entfällt die MwSt auf der Rechnung.

 

D) Kosten der Wirtschaftsprüfung Ausgaben und Kosten für Wirtschaftprüfungsberichte sowie Auslagen wie Reisekosten und die Kosten der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft trägt der Antragsteller.

 

E) Fachkommission: Europäischer Transparenzkodex (ETK) Das Europäische Spendensiegel beruft die Fachkommission ETK ein, die Vorschläge für einen ETK erarbeitet. Die Fachkommission wird vom Europäischen Spendensiegel geleitet. Die Fachkommission soll die unterschiedlichen Aspekte und Bedingungen unterschiedlich großer Organisationen berücksichtigen. Ihre beratenden Mitglieder sind:

  • 2 Vertreter größerer NPOs, rotierend,
  • 2 Vertreter mittlerer NPOs, rotierend,
  • 2 Vertreter kleinerer NPOs, rotierend,
  • gegebenenfalls Vertreter von NPOs aus der EU, rotierend,
  • gegebenenfalls Vertreter von Berufsverbänden

 

 

F) Siegelvergabe

  • Eine Siegelvergabe erfolgt grundsätzlich durch Antragstellung und positivem Prüfergebnis.
  • Eine Siegelvergabe kann in begründeten Fällen durch Verleihung erfolgen.
  • Die Siegelvergabe kann in begründeten Fällen als „vorläufig zertifiziert“ erfolgen.
  • Die Siegelvergabe erfolgt in Form einer Urkunde sowie dem Siegel in einem gängigen Dateiformat.

Die Siegelträger des Europäischen Spendensiegels sind damit einverstanden, dass ihre Angaben (Name der Non-Profit Organisation (NPO) plus Weblink) auf den Internetseiten des Europäischen Spendensiegels eingestellt werden.

 

G) Siegelnutzung Die Siegelinhaber dürfen das Siegel auf allen ihren elektronischen und medialen Publikationen grundsätzlich nutzen. Dabei muss die Nutzung des Siegels in Art und Größe angemessen sein.